Budgetrecht, d. h. Kontrolle der Finanzen, ist eines der ältesten Rechte des Parlaments, das eine weitgehende Kontrolle der Regierung erlaubt. Den ersten Entwurf des Bundeshaushaltsplanes erarbeitet das Bundesministerium der Finanzen. Nach Verhandlungen mit den anderen Ministerien über ihren Anteil am Staatshaushalt (Etat) verabschiedet die Regierung (Kabinett) den Haushaltsentwurf. Er wird dann - anders als sonst Gesetzentwürfe der Bundesregierung - gleichzeitig Bundestag und Bundesrat zugeleitet.
Das Schwergewicht der Ausschußarbeit liegt beim Haushaltsausschuß, der den Etat in alien Einzelheiten unter den Gesichtspunkten von Sparsamkeit und politischer Zweckmäßigkeit prüft. Durch Zustimmung, Kürzen oder Streichen von Positionen kann der Haushaltsausschuß die Politik der Regierung beeinflussen. Bei alien Änderungen am Haushaltsentwurf muß der Ausschuß darauf achten, daß der Etat den rechtlichen Verpflichtungen entspricht, Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind - wie es das Grundgesetz vorschreibt.
Nach Ablauf eines Rechnungsjahres muß die Bundesregierung dem Parlament nachweisen, daß sie sich an das Haushaltsgesetz gehalten hat. Der Haushalt wird nicht zu Unrecht „Regierungsprogramm in Zahlen" genannt. Aus ihm lassen sich die politischen Schwerpuntkte ablesen.
„Deutscher Bundestag. Wege der Gesetzgebung", Bonn 1992
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