История Германии

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Kapitel 3: Spдtmittelalter Interregnum

Als Interregnum wird ьblicherweise die Epoche zwischen dem Erlцschen des staufischen Herrscherhauses in Deutschland (1254) und der Wahl Rudolfs von Habsburgs im Jahre 1273 bezeichnet. Es gab eher zuviel Kцnige, die die Herrschaft im reiche beanspruchten. Nach dem Tode Konrads IV. (1254) und Wilhelms (1256) gingen aus einer zwiespдltigen Wahl im Jahre 1257 wieder zwei Kцnige hervor: Alfons X. Von Kastilien, ein Enkel Philipps von Schwaben, sowie Richard von Cornwall, ein Bruder des englischen Kцnigs Heinrich III. und Vetter Ottos IV.

Die Doppelwahl, die insofern verfassungsrechtlich bedeutsam war, zeigte bald die Folgen, die eigentlich schon vorauszusehen waren. Wдhrend Alfons von Kastilien ьberhaupt nie ins Reich kam, um seine Kцnigsherrschaft anzutreten, gelang es auch Richard nicht, wдhrend seiner kurzen Aufenhalte in Deutschland, allgemeine Anerkennung zu erlangen.

Fehlte es somit auch nicht an Kцnigen, so fehlte es doch an einer allseitlich anerkannten kцniglichen Autoritдt, die in der Lage gewesen wдre, Frieden und recht zu gewдhrleisten und hemmungslosen Interessenegoismus der Mдchtigen in Schranken zu halten. Wдhrend die Fьrsten dieser Entwicklung in ihrer Mehrzahl eher gleichgьltig gegenьberstanden, hatten die rheinischen Stдdte bereits im Jahre 1254 zur selbsthilfe gegriffen und zur Aufrechterhaltungdes Landfriedens einen grossen Stдdtebund (Rheinischer Bund) geschlossen, dem bereits nach zwei Jahren ьber 70 Stдdte angehцrten. Die Erfolge des Bundes, der energisch gegen die Friedensbrecher vorging, veranlassten (давать повод) sogar die rheinischen Erzbischцfe, den Pfalzgrafen sowie mehrere Bischцfe, Grafen und Herren zum Anschluss. Als im Jahre 1255 auch Kцnig Wilhelm den Bund reichsrechtlich anerkennte, schien sich hier fьr das Kцnigtum eine Mцglichkeit zu bieten, die selbstbewussten Stдdte im Sinne der Reichspolitik zur Friedenswahrung heranzuziehen.

Wie sehr der Bund sich als Wahrer des Reichsunteressen fьhlte, wird nach dem Tode Wilhelms (1256) besonders deutlich, als die Stдdtevertreter besclossen, wдhrend der Thronvakanz das Rechtsgut zu schьtzen und nur einem einhellig gewдhlten Kцnig die Tore zu цffnen. Dennoch konnte die Doppelwahl von 1257 nicht verhinert werden, was das auch das Ende des Bundes bedeutete, die die meisten Stдdte aus handelspolitischen Grьnden Richard von Cornwall anerkannten, ohne hierdurch die Lage im Reich дndern zu kцnnen.

Hausmachtkцnigtum

Das spдtmittelaterliche Kцnigtum wird mitunter auch als Hausmachtkцnigtum bezeichnet, womit regelmдssig die Vorstellung verbunden wird, dass der Kцnig seine Kцnigsherrschaft in erster Linie zur Fцrderung seines eigenen Hauses und erst sekundдr zum Wohle des Reiches eingesetzt habe. Da der deutsche Kцnig – im Gegensatz zu den westeuropдischen Monarchen – nicht durch Erbfolge, sondern durch die Wahl der Kьrstenfьrsten zur Herrschaft gelangte, war fьr ihn wenn er an die Nachfolge dachte, allenfalls sicher, dass seine Dynastie im Besitz der ererbten Stammlande bleiben wьrde.

Die Kцnige ohne grosse eigene Landesherrschaften mussten daher veruchen, sich anderweitig eine entsprechende Machtgrundlage aufzubauen. Hierzu bot sich vor allem dann eine Gelegenheit, wenn grosse Reichslehen (поместье) durch das Austreben einer Dynastie oder den Ungehцrsam der Inhaber an das Reich fielen. Zwar bestand rechtlich durchaus die Mцglichkeit, diese Lehen in unmittelbare Reichsverwaltung zu nehmen; in der Praxis haben es die Kцnige aber regelmдssig vorgezogen, die anfallenden Gьter an die eigenen Sцhne zu verleihen und sich auf diese Wiese eine Hausmacht zu schaffen. So erwarben z.B. die Habsburger unter Kцnig Rudolf die Herzogtьmer Цsterreich und Steiermark (1282), die Luxemburger unter Heinrich VII. Das Kцnigsweich Bцhmen (1310) und die Wittelsbacher unter Ludwig dem Bayern die Markgrafschaft Brandenburg (1323).

Rudolf von Habsburg

Als im Jahre 1272 Richard von Cornwall starb, hatte das Reich zwar nominell in Alfons von Kastilien noch einen Kцnig, der zunдchst auch keineswegs bereit war zu verzichten, der andererseites aber in den langen Jahren des Interregnums seit 1257 auch keinen einzigen Versuch gemacht hatte, seiner Herrschaftsanspruch auf deutschem Boden durchzusetzen. Der Papst, Gregor X., der sich zu dieser Zeit mit dem Gedanken eines allgemeines Kreuzzuges unter der Autoritдt eines einhellig anerkannten rцmisch-deutschen Kaisers trug, schдtzte die Situation durchaus realistisch ein, als er die Kurfьrsten zur Neuwahl drдngte, mit der Drohung, im Falle lдngerer Verzцgerung mit den Kardinдlen einen Kandidaten durch einseitige Verfьgung zu bestimmen.

Als am 1. Oktober 1273 die Kurfьhrsten in Frankfurt zur Wahlhandlung zusammentraten, fiel die Wahl auf den Grafen Rudolf von Habsburg, obwohl auch andere mдchtige Kandidaten – unter ihnen der Kцnig von Frankreich und Kцnig Ottokar von Bцhmen – ihr Interesse angemeldet hatten. Wenn auch die spдtere bцhmische Propoganda Rudolf als “armen Grafen“, dessen Wahl nur den Machtinteressen der Kurfьrsten gedient habe, verspottete (сглаживать) die sonst ьblichen Standesunterschiede zwischen Freiheit und Unfreiheit, wobei die Fьhrungsrolle gemeinsam von einzelnen adligen Sippen und Reichen Bauerfamilien ьbernommen wurde. Aus der Rahmen des ьblichen fiel der Bund ferner durch den unterschiedlichen Rechtsstatus der drei Talgemeinden (ab 1309 “Waldstдtte“ genannt). Wдhrend Nidwalden der habsburgischen Landesherrschaft unterstand, galten Uri und Schwyz seit 1231 als reichsunmittelbar. Der Bund von 1291 richtete sich zunдchst nicht generell gegen Habsburg, sondern sollte wohl vorrangig (преимущественно) der Eindдmmung (улаживание) der zahlreichen Fehden (вражда) dienen.

Erst seit der Intensivierung der habsburgischen Landesherrschaft unter Albrecht I. und Leopold I. geriet der Bund in zunehmenden Gegensatz zu Habsburg, was im Jahre 1315 zum ersten militдrischen Konfrontation fьhrte. In der Schlacht am Morgarten gelang es den Eidgenossen, unter Ausnutzung des Gelдndevorteils das цsterreichische Ritterheer unter Fьhrung Herzog Leopolds vernichtend zu schlagen.

Entscheidend fьr die Weiterentwicklung des Bundes war in der Folgezeit, dass sich die Stдdte Luzern (1332), Zьrich (1351), Glarus (1352 sowie Bern (1353) dem Bunde anschlossen, der damit die sogenannten “Acht Orte” umfasste. Gegenьber erneuten habsburgischen Unterwerfungsversuchen konnten sich die Eidgenossen militдrisch in den Schlachten von Sempack (1386) und Nдfels (1388) behaupten; im 15. Jahrhundert gelang es ihnen sogar, in die Offensive zu gehen und 1415 den Aargau, 1460 den Thurgau zu erobern. Auch gegnьber den Expansionsbestrebungen des neuburgundischen Herzogtums unter Karl dem Kьhnen blieben die Schweizer Eidgenossen – jetzt im Bunde mit Habsburg – am Ende siegreich. Ebenso scheiterte der Versuch Kцnig Maximilian I., die Schweizer im sogenannten Schwabkrieg zur Anerkennung des Beschlьsse (решение) des Wormser Reichstags von 1495 zu zwingen. Mit dem Frieden von Basel (1499) schieden (оседлый), цffneten ihr Land bald der rцmisch-christlichen Mission und gehцrten seither zur Vцlkerfamilie der lateinischen Christenheit.

2.6. Reichskirche

Unter der “Reichskirche“ versteht man die Gesamtheit der Kirchen, die im frьh- und hochmittelalterlichen deutschen Reich auf dem Grundbesitz des Kцnigs als des Herrn des Reiches errichtet waren und seiner unmittelbaren Herrschaft unterstanden. Die Grundherrschaft stellt sich als ein Wechselverhдltnis von Gabe und Gegengabe dar, in das auch die Kirchen eingebunden waren. Kirchen und Klцster dienten ihren Herren durch ihre wichtigste Gabe, durch ihre Gebete und Fьrbitten, und wurden dafьr mit Landbesitz ausgestattet, die im Obereigentum des Herrn blieben. Ein geistlicher und weltlicher Grosser, der auf seinem Grund und Boden eine Kirche errichtete, war der Herr dieser Kirche, sie war sein Eigen, ьber das er verfьgen konnte. Entsprechend war auch der Kцnig Herr von Kirchen, nдmlich von denjenigen Kirchen und Kloster, die auf Kцnigs- bzw. Reichsgut errichtet waren.

Die zum Reich gehцrenden Kirchen und Klцster schuldeten dem Kцnig ausser Gebeten und Fьrbitten auch Panzerriter fьr das kцnigliche Heer. Als “Gesalbter des Herrn“ galt er als Beauftragter (Stellvertreter) Gottes im christlichen Volk. Dadurch war er aus der Menge der Laien herausgehoben, galt den Kirchen als der ihnen bestellte Verteidiger von der Gefahren der Welt.

Italienpolitik

Die Italienpolitik der ostfrдnkisch-deutschen Herrscher traf in Italien auf die konkurrierenden Rechtsansprьche und Interessen anderer Mдchte. Diese Politik knьpfte bewusst an das Vorbild der karolingischen Frankenkцnigen an und hat von daher zwei Grundkomponenten: Zur Italienpolitik gehцrte einmal die Beziehung zum Papstum. Otto I liess sich in Anknьpfung an das Vorbild Karls des Grossen im Jahre 962 zum Kaiser krцnen. Seither galten die ostfrдnkisch-deutschen Kцnige als “Verteidiger der rцmischen Kirche“ und ihrer Weltlichen Besitzungen; ein Italienzug zur Kaiserkrцnung nach Rom gehцrte von da an zum festen Bestandteil deutscher Kцnigspolitik. Die zweite Komponente deutscher Italienpolitik war die Eroberung des ehemaligen Langobardenreiches durch Otto I., auch dies in Nachahmung (подражение) Karls des Grossen. Seither war der deutscher Kцnig zugleich “Kцnig der Langobarden“, waren also “Reichsitalien“ und Deutsches Reich in Personalunion miteinander verbunden. Zu Reichsitalien gehцrten vor allem die Gebiete nцrdlich des “Petrimonium Petri“ (=Kirchenstaat). Da aber der deutsche Kцnig als Kцnig der Langobarden beanspruchen konnte, Kцnig der sьdlich von Rom gelegenen langobardischen Fьrstentьmer zu sein, ergaben sich die Konflikte mit den Byzantinern, die Sьditalien als ihren Einflussbereich betrachteten, und seit dem 11. Jahrhundert eroberten sie mit den Normannen die langobardischen Fьrstertьmer und Sьditalien mit Sizilien zusammenschlossen. Im Jahre 1186 heiratete der deutsche Kцnig HeinrichVI. die Erbin des Kцnigsreiches Sizilien. Mit Ausnahme des Kirchenstaates unterstand damit ganz Italien dem deutschen Kцnig. Die Vereinigung des grцssten Teils von Italien in der Hand des deutschen Kцnigs wurde 1254 durch den Tod des letzten Kцnigs aus dem Geschlecht der Staufer beendet.

2.8. Salier

Als Heinrich II. im Jahre 1024 starb, erlosch (Hessen, Markomannen->Thuringer, Sweben->Alemannen, Semnonen). Zu den Ostgermanen gehцrten u.a. die Goten deren Urheimat Skandinavien war, Burgunder und Vandalen. Nordgermanen sind im wesentlichen die in Skandinavien und Dдnemark gebliebenen Vцlker, von denen einige erst Jahrhunderte spдter als Normannen oder Wikinger im mitteleuropдischen Raum auftauchten.

Die gesellschaftliche Gliederung der Germanen lдsst als Grundprinzip eine starke patriarchalische Autoritдt erkennen. Viele Stдmme hatten Kцnige, die die mit dem Gцtterkultzusammenhдngenden Aufgaben zu erfьllen hatten.

Germanen und Rцmisches Reich

Schon 113 v.Chr. waren aus ihrer Heimat Jьtland (полуостров в Дании и ФРГ) vertriebenen (изгнанные) Kimbern, Teutonen und andere Gruppen in das Gebiet des Rцmischen Reiches eingedrungen, das damals bis in die sьdlichen Alpen reichte, und hatten rцmische Heere besiegt. Um 71 v. Chr ьberschritt der schwebische Heerkцnig Ariovist mit zahlreichen Gefolgsleuten aus verschiedenen Stдmmen den Oberrhein; sie siedelten sich westlich des Oberrheins an, bis Cдsar sie nach seinem Sieg ьber Arovist wieder zurьckdrдngte. Bald gab es jedoch Bьndnisse zwischen Rom und Germanenfьrsten. Im rцmischen Germanien, das um 90 Provinzen (Hauptstadt=Mogontiacum) geteilt wurde, entwickelte sich ein blьhendes Stдdtewesen; rцmischen Techniken wie die Ziegel- (кирпич), Keramik- und Glasherstellung wurden ьbernommen, wobei die einheimischen Baumeister und Handwerker am rцmischen Vorbild orientierte, aber durchaus eigenstдndige Kulturformen schuffen. Auch wurde ein weitrдumiges Strassennetz ausgebaut.

Arminius

Gebohren im Jahre 18 v.Chr als Sohn des Cherusfьrster Segimer, kam Arminius zusammen mit seinem Bruder Flavus als Kind zur militдrischen Ausbildung nach Rom. In den Germanienfeldzьgen (поход) des Tiberius befehligte er 4-6 n.Chr die germanischen Hilfsgruppen, wofьr er mit dem rцmischen Bьrgerrecht ausgezeichnet wurde. Nach der Rьckkehr zu seinem Stamm stellte er sich jedoch an die Spitze einer Verschwцrung (заговор) gegen den rцmischen Statthalter Publius Quanctilius Varus, der das rцmische Verwaltungs-, Steuer- und Rechtssystem im rechtsrheinischen Germanien einzufьhren versuchte. Obwohl Varus von dem romfreundlichen Cherusker Segestes gewarnt wurde, liess er sich im Herbst des Jahres 9 im Teutoburger Wald mit drei Legionen in einer Hinterhalt locken (попадать в засаду) und verlor sein ganzes Heer (etwa 20 000 Mann); er selbst beging (


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